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Steuerbonus für Handwerkerleistungen
10.07.2008 13:56 (2161 x gelesen)

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in privaten Haushalten wird von bisher 600 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Dazu zählt auch der Fenstertausch.



Das hat die Bundesregierung im Rahmen ihres aktuellen Konjunkturpakets
am 5. November beschlossen. Beschlossen wurde ebenfalls eine Erhöhung
der Finanzmittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm um drei
Milliarden Euro für die Jahre 2009 bis 2011.
Verbraucher können Handwerkerrechnungen ab 2009 in doppeltem Umfang
steuerlich geltend machen. Sie können dann 20 Prozent von maximal 6.000 Euro
(bisher von max. 3.000 Euro) Kosten absetzen. Die maximale Steuerermäßigung
liegt dann bei 1.200 Euro statt bisher 600 Euro pro Jahr.

Beispiel:

Ihr Fachhandwerker für Fenster tauscht in Ihrem Haus die alten Isolierfenster gegen moderne Wärmeschutzfenster inkl. Rollläden aus. Dafür berechnet er 7.000 Euro plus 19% MwSt;
davon sind 5.500 Euro Material und 1.500 Euro Arbeitslohn für den Handwerker.

Steuerlich begünstigt wird nur die reine Dienstleistung. Dazu zählen auch
beispielsweise die Fahrtkosten des Handwerkers, nicht aber die Materialkosten.

So ermitteln Sie den Steuerbonus (aus obigem Beispiel)
1.500 Euro Arbeiterlohn + 285 Euro MwSt = 1785 Euro;
davon 20% Förderung sind 357 Euro, die Ihnen das Finanzamt gibt.

Aus der Rechnung des Fensterfachbetriebes bzw. Fensterbauers muss also der
Anteil, der auf die Dienstleistung (Montage) entfällt eindeutig hervorgehen.
Es können auch mehrere Rechnungen über geringe Beträge eingereicht werden.
Alle Rechnungen müssen unbar bezahlt werden. Die Erstattung kommt mit der
nächsten Steuererklärung. Zum Nachweis benötigen Sie die Rechnung und einen
Zahlungsbeleg. Mit einer Kopie des Kontoauszuges der Buchung dokumentiert,
wird dieser Nachweis u.a. erbracht. Voraussetzung ist auch die Handwerkerrechnung
mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.


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